jeudi 29 septembre 2016

Auskunft bzgl. Rückermächtigung zur Geltendmachung von Unterhalt

Antragsteller bezieht UVG, Kindergeld und SGBII Leistungen für die Tochter. Er hat jetzt einen Rechtsanwalt aufgesucht, um ihn zu fragen, ob das Jugendamt eine Rückermächtigung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen seiner Tochter erteilen muss. Das Jugendamt hatte das abgelehnt mit dem Bemerken, dass er keine anderen (höheren) Leistungen mit einer Rückermächtigung erhalten würde als bisher durch UVG, KG und SGBII. Dem Antragsteller ging es darum, die Mutter als Unterhaltsverpflichtete heranzuziehen. Das Jugendamt zeigte angesichts des nicht vorhandenen finanziellen Vorteils kein Verständnis.
Haltet ihr diese Beratung für mutwillig? (Der Antragsteller hatte erst nach einer Absage des JA bzgl. seines Wunsches den Rechtsanwalt aufgesucht)

Vielen Dank für eine Einschätzung.


Auskunft bzgl. Rückermächtigung zur Geltendmachung von Unterhalt

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