Hallo ich habe ein kleines Problem und komme absolut nicht weiter :confused:
Eine Privatperson beantragt Portokosten. Diese auch für den Brief in dem der Kostenfestsetzungsantrag enthalten ist... Er meint das Festsetzungsverfahren gehöre mit zum Rechtstreit i.S.d. § 91 ZPO. Bin da anderer Meinung, kann es aber weder fest begründen, noch Rechtsprechung o.ä. dazu finden. Möchte meinen Beschluss nicht einfach auf die Begründung "ist so" aufbauen. Vielen Dank an alle Helfer :daumenrau
EDIT: Habe folgendes bisher befragt: Zöller ZPO § 91, MüKo ebenso, juris hilft mir nicht, Kollegen können auch nicht direkt helfen...
Eine Privatperson beantragt Portokosten. Diese auch für den Brief in dem der Kostenfestsetzungsantrag enthalten ist... Er meint das Festsetzungsverfahren gehöre mit zum Rechtstreit i.S.d. § 91 ZPO. Bin da anderer Meinung, kann es aber weder fest begründen, noch Rechtsprechung o.ä. dazu finden. Möchte meinen Beschluss nicht einfach auf die Begründung "ist so" aufbauen. Vielen Dank an alle Helfer :daumenrau
EDIT: Habe folgendes bisher befragt: Zöller ZPO § 91, MüKo ebenso, juris hilft mir nicht, Kollegen können auch nicht direkt helfen...
Kosten nach der Kostengrundentscheidung - Kostenfestsetzungsverfahren
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