Die Eigentümerin beantragt, ihr derzeit aus zwei Flurstücken gebuchtes Grundstück BVZ Nr. 1 zu teilen, Flurstück 1 sodann auf ein neues Blatt zu übertragen (ohne Eigentumswechsel). Der Verkauf ist erfolgt, es soll zunächst dort eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden.
Flurstück 2 verbleibt auf dem alten Grundbuchblatt im Eigentum der Veräußerin.
Aus den eingereichten Plänen ergibt sich, dass Flurstück 2 nach der Teilung keine direkten Zuweg mehr hat und von der Straße aus nur über Grundstück 1 erreichbar ist.
Darf die Teilung so erfolgen, zumal absehbar ist, dass die Grundstücke demnächst unterschiedliche Eigentümer haben werden?
Flurstück 2 verbleibt auf dem alten Grundbuchblatt im Eigentum der Veräußerin.
Aus den eingereichten Plänen ergibt sich, dass Flurstück 2 nach der Teilung keine direkten Zuweg mehr hat und von der Straße aus nur über Grundstück 1 erreichbar ist.
Darf die Teilung so erfolgen, zumal absehbar ist, dass die Grundstücke demnächst unterschiedliche Eigentümer haben werden?
Grundstücksteilung- neues Grundstück ohne Zuwegung
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