Hallo,
wir haben für eine Mdtin Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenregulierung beantragt. Der RPfl hat eine Anfrage an die öffentliche Schuldnerberatung gestellt, da die Mdtin dort zuvor betreut wurde. Die Schuldnerberatungsstelle hat mitgeteilt, dass die Beratung dort eingestellt wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Schuldnerin.
Ist dies ein Grund zur Versagung der Beratungshilfe?
Vorab danke.
Liane
wir haben für eine Mdtin Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenregulierung beantragt. Der RPfl hat eine Anfrage an die öffentliche Schuldnerberatung gestellt, da die Mdtin dort zuvor betreut wurde. Die Schuldnerberatungsstelle hat mitgeteilt, dass die Beratung dort eingestellt wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Schuldnerin.
Ist dies ein Grund zur Versagung der Beratungshilfe?
Vorab danke.
Liane
Beratungshilfe außerichtliche Schuldenregulierung/fehlende Mitwirkung
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