jeudi 29 septembre 2016

NRW.BANK / vormalige WfA

Hallo zusammen,

ich schlage mich mit der Frage herum, ob es sich (wie vom Gl., NRW.BANK vorgetragen) um eine reine Namensänderung oder eine Rechtsnachfolge handelt (mit der Folge des § 727 ZPO). Die NRW.BANK trägt vor, dass die vormalige WfA nur teilrechtsfähig gewesen ist und die Forderungen aus dem operativen Geschäft immer schon bei der NRW.BANK (bzw. Rechtsvorgängern/Namensvorgängern lag.

Hat jemand bereits Erkenntnisse dazu gewonnen? Über Hinweise würde ich mich freuen.

MfG
Al


NRW.BANK / vormalige WfA

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