lundi 26 septembre 2016

Insolvenzstatistikgesetz - Weigerung IV, Meldung an Statistisches Landesamt zu geben

Wir haben Rückmeldung vom Statistischen Landesamt bekommen, dass ein IV sich weigert, die notwendigen bzw. überhaupt Angaben zu machen. Er reagiert weder auf Anfragen vom Stat. Landesamt noch auf hiesige gerichtliche, sondern teilt lediglich mit, er werde den Aufforderungen nicht nachkommen (da es dafür kein Geld gebe…).

Gem. § 4 I 1 InsStatG besteht jedoch Auskunftspflicht für die Erhebung der Daten.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Pflicht in irgendeiner Weise durchzusetzen?


Insolvenzstatistikgesetz - Weigerung IV, Meldung an Statistisches Landesamt zu geben

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