Liebe Kollegen, ich bräuchte mal wieder dringend eure Hilfe bei folgendem Fall:
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist verstorben. Er hinterlässt ein notarielles Testament und benennt seinen Sohn A zum alleinigen Erben. Weiterhin bestimmt er, dass seine Kinder B und C je 1/3 Anteil an dem Grundbesitz 1 als Vermächtnis erhalten sollen. Der Erblasser ordnet Testamentsvollstreckung an und bestimmt, dass der Testamentsvollstrecker die Aufgabe hat, den Grundbesitz 1 anteilig auf die Vermächtnisnehmer zu übertragen und bis zur Vollendung der 23. Lebensjahres des Kindes C zu verwalten und erforderlichenfalls zu veräußern. Das Grundbuch wurde insoweit berichtigt, als dass der Sohn A als Eigentümer und der Testamentsvollstreckervermerk in Abt. II eingetragen wurde. Ergänzend bleibt festzustellen, dass neben Grundbesitz 1, ein weiteres Flurstück im Grundbuch eingetragen ist. Nun liegt mir ein Antrag auf Eintragung der AV zur Bearbeitung vor. Der Testamentsvollstrecker verkauft beide Grundstücke an X.
Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist insoweit beschränkt, als dass die Testamentsvollstreckung mit Vollendung des 23. Lebensjahres der Vermächtnisnehmerin beendet ist. Die Vermächtnisnehmerin ist derzeit 16 Jahre alt. Dennoch zweifle ich, ob ich den Antrag vollziehen kann. Handelt der Testamentsvollstrecker im Rahmen seines Aufgabenkreises? Habe ich das als Grundbuchamt überhaupt zu prüfen? Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist nicht beschränkt und den Inhalt des Testamentes hätte ich ja auch nicht lesen müssen. Was denkt ihr? Bräuchte nur ein paar Anregungen.
Vielen Dank schon mal an alle.
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist verstorben. Er hinterlässt ein notarielles Testament und benennt seinen Sohn A zum alleinigen Erben. Weiterhin bestimmt er, dass seine Kinder B und C je 1/3 Anteil an dem Grundbesitz 1 als Vermächtnis erhalten sollen. Der Erblasser ordnet Testamentsvollstreckung an und bestimmt, dass der Testamentsvollstrecker die Aufgabe hat, den Grundbesitz 1 anteilig auf die Vermächtnisnehmer zu übertragen und bis zur Vollendung der 23. Lebensjahres des Kindes C zu verwalten und erforderlichenfalls zu veräußern. Das Grundbuch wurde insoweit berichtigt, als dass der Sohn A als Eigentümer und der Testamentsvollstreckervermerk in Abt. II eingetragen wurde. Ergänzend bleibt festzustellen, dass neben Grundbesitz 1, ein weiteres Flurstück im Grundbuch eingetragen ist. Nun liegt mir ein Antrag auf Eintragung der AV zur Bearbeitung vor. Der Testamentsvollstrecker verkauft beide Grundstücke an X.
Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist insoweit beschränkt, als dass die Testamentsvollstreckung mit Vollendung des 23. Lebensjahres der Vermächtnisnehmerin beendet ist. Die Vermächtnisnehmerin ist derzeit 16 Jahre alt. Dennoch zweifle ich, ob ich den Antrag vollziehen kann. Handelt der Testamentsvollstrecker im Rahmen seines Aufgabenkreises? Habe ich das als Grundbuchamt überhaupt zu prüfen? Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist nicht beschränkt und den Inhalt des Testamentes hätte ich ja auch nicht lesen müssen. Was denkt ihr? Bräuchte nur ein paar Anregungen.
Vielen Dank schon mal an alle.
Verfügung des Testamentsvollstreckers
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