mercredi 28 septembre 2016

Aufgebotsantrag § 1162 BGB, Zweitlöschungsbewilligung nicht erteilt

Hallo zusammen,

ich bin noch nicht so lange in der Aufgebotsabteilung, habe aber hier einen Antrag, bei dem ich nicht so recht weiterkomme.
Habe in der SuFu nicht so wirklich etwas gefunden, was mir weiterhilft.

Beantragt ist das Aufgebot des Hypothekenbriefes und dessen Kraftloserklärung durch Ausschlussurteil durch die Eigentümerin des Grundstücks.
Alle notwendigen Voraussetzungen des § 1162 BGB sind soweit erfüllt, jedoch fehlt es an der Zweitlöschungsbewilligung seitens des eingetragenen Gläubigers.

Auf meine Zwischenverfügung hin, die Zweitlöschungsbewilligung möge doch eingereicht werden, damit die Antragsbefugnis in gewillkürter Prozessstandschaft nachgewiesen ist, wurde nunmehr ein Schreiben des eingetragenen Gläubigers eingereicht, aus welchem hervorgeht, dass die Zweitlöschungsbewilligung nicht erteilt werden kann, da die eingetragenen Gläubigerin "nicht bestätigen kann, dass über die Hypothek durch Abtretung verfügt wurde oder die Hypothek ge- oder verpfändet wurde". Ferner können "mögliche Rückgewährsansprüche gepfändet oder abgetreten sein". Die eingetragene Gläubigerin kann dies nicht mehr nachvollziehen, da die 10-jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und alle zugehörigen Unterlagen vernichtet wurden.

Da keine Löschungsbewilligung erteilt werden kann, fällt der § 1162 BGB daher meiner Meinung nach weg.
Die Frage, die sich mir nun stellt ist: Muss nun ein Aufgebotsverfahren gemäß § 1170 BGB beantragt werden, oder wie löse ich das Problem?

Danke schon einmal im Voraus.


Aufgebotsantrag § 1162 BGB, Zweitlöschungsbewilligung nicht erteilt

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