Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe ein Verfahren, in welchem der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Vermögen freiwillige Zahlungen zur Masse an den Treuhänder leistete. Diese sollen auf die Verfahrenskosten beschränkt werden. Pfändbare Einkommensbestandteile gibt es nicht. Nun hat der Schuldner mehr gezahlt, als die Gesamtkosten des Verfahrens betragen.
Kann der Rest an die Gläubiger verteilt werden oder kann der Schuldner seine Zahlungen wirksam beschränken, sodass nun der Rest an den Schuldner zurückgezahlt werden muss?
ich habe eine kurze Frage. Ich habe ein Verfahren, in welchem der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Vermögen freiwillige Zahlungen zur Masse an den Treuhänder leistete. Diese sollen auf die Verfahrenskosten beschränkt werden. Pfändbare Einkommensbestandteile gibt es nicht. Nun hat der Schuldner mehr gezahlt, als die Gesamtkosten des Verfahrens betragen.
Kann der Rest an die Gläubiger verteilt werden oder kann der Schuldner seine Zahlungen wirksam beschränken, sodass nun der Rest an den Schuldner zurückgezahlt werden muss?
Freiwillige Zahlungen des Schuldners
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