Wie beurteilt ihr folgenden Fall?
Beklagte, wohnhaft am Gerichtsort, beauftragt einen ebenfalls hier ansässigen Rechtsanwalt. Das Verfahren zieht sich über mehrere Jahre hin. In der Zwischenzeit wechselt der Anwalt die Kanzlei und "nimmt das Mandat mit". Zum Gerichtstermin kommt er also von außerhalb. Kläger hat die Kosten zu tragen. Sind auch die nun entstandenen Fahrtkosten des Beklagtenanwalts erstattungsfähig?
Beklagte, wohnhaft am Gerichtsort, beauftragt einen ebenfalls hier ansässigen Rechtsanwalt. Das Verfahren zieht sich über mehrere Jahre hin. In der Zwischenzeit wechselt der Anwalt die Kanzlei und "nimmt das Mandat mit". Zum Gerichtstermin kommt er also von außerhalb. Kläger hat die Kosten zu tragen. Sind auch die nun entstandenen Fahrtkosten des Beklagtenanwalts erstattungsfähig?
Fahrtkosten bei Kanzleiwechsel
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