Liebe Mitstreiter. Ich mache nun schon eine Weile Rechtshilfe in Strafsachen und bin durch meine Richterin auf folgendes Problem gestoßen:
Es wird eine Strafbefehl mit Freiheitsstrafe und Bewährungsbeschluss erlassen. Der Richter hat einen Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Hälfte "meiner" Richter lässt jetzt den Strafbefehl nebst Bewährungsbeschluss im Wege der Rechtshilfe zustellen, die andere Hälfte sagt, brauch ich nicht, hab ja einen Pflichtverteidiger.
Die erste Hälfte begründet die Zustellung an den Angeklagten mit den Belehrungen im Bewährungsbeschluss.
Wie wird es anderswo gemacht und warum so?
Es wird eine Strafbefehl mit Freiheitsstrafe und Bewährungsbeschluss erlassen. Der Richter hat einen Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Hälfte "meiner" Richter lässt jetzt den Strafbefehl nebst Bewährungsbeschluss im Wege der Rechtshilfe zustellen, die andere Hälfte sagt, brauch ich nicht, hab ja einen Pflichtverteidiger.
Die erste Hälfte begründet die Zustellung an den Angeklagten mit den Belehrungen im Bewährungsbeschluss.
Wie wird es anderswo gemacht und warum so?
Rechtshilfe
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